Infrastruktur

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Die Verfügbarkeit angemessener Infrastrukturen bedingt die Zukunftsfähigkeit öffentlicher Dienstleistungen auf dem Gemeindegebiet. Ob Verwaltungsleistungen, Bildung, außerschulische Betreuung, Kultur und Sport, Gesundheit und Pflege, Mobilität, usw.: zeitgemäße Infrastrukturen ermöglichen hochwertige Angebote und machen die Gemeinde attraktiv.

Jedoch muss 2024 bei der Ausarbeitung einer Infrastrukturstrategie die kritische Finanzlage der Gemeinde stets mitgedacht werden. Zu einer seriösen Politikgestaltung gehört, klar einzugestehen, dass wünschenswerte Großprojekte derzeit nicht oder nur mit wesentlicher externer Unterstützung realisierbar sind.

Dennoch gilt es, den Infrastrukturbestand durchgehend aufzuwerten, um drastische Schäden und Abwertungen frühzeitig zu vermeiden und den Anforderungen der Energie- und Klimaeffizienz zu begegnen. Die Infrastruktur der Gemeinde muss in allen Bereichen überprüft und eingeordnet werden. Hierbei muss angesichts der Finanzlage differenziert werden zwischen den Bedarfen der Bausubstanz einerseits und der Priorität des Infrastrukturzwecks andererseits.

Wir werden:

  • aufgrund der erfolgreichen Erfahrungen der Gemeinde Büllingen: die Durchführbarkeit eines Crowdfunding-Projekts zur Errichtung eines neuen Dorfsaals in Hergenrath prüfen und hierbei die vor Ort betroffenen Vereine einbeziehen;
  • einen nach Dringlichkeit priorisierten, 10-jährigen Investitionsplan für die Gemeindeinfrastrukturen auf den Weg bringen und umsetzen;
  • eine Studie über eine mögliche Rationalisierung der Gebäude oder eine Optimierung der Gebäudenutzung durchführen;
  • parallel zur Bestandsaufnahme ein Energieaudit der verschiedenen Verbräuche erstellen, auf dessen Grundlage die Gemeinde ihre künftigen außerordentlichen Belastungen mittels einer Liste vorrangig in Betracht zu ziehender Arbeiten antizipieren kann (in Verbindung mit dem Energieberater usw.);
  • ein Warnsystem installieren, um die Risiken eines übermäßigen Verbrauchs (Wasserlecks usw.) zu minimieren;
  • Versicherungsverträge und verschiedene Rechnungen anpassen, wenn sich die Größe des Gebäudebestands, energiesparende Investitionen und der Zustand des Gebäudes ändern;
  • Miettarife anpassen (Immobilien, Gemeinde- und Sporthallen usw.): eine jährliche Indexierung auf der Grundlage der Entwicklung der Energiekosten systematisieren, dabei eine Reinigungspauschale berücksichtigen und Befreiungen vermeiden (außer im Rahmen von Synergien);
  • Budgetzähler oder individuelle Zähler in Übergangs- und Notunterkünften installieren;
  • die Patronage und das Kulturzentrum Select im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde prioritär aufwerten;
  • Weiterhin nach privaten Investoren zur Aufwertung des Parkcafés suchen. Hierzu wollen wir die Projektentwicklung rund um die Eyneburg gezielt nutzen;
  • die Energieeffizienz aller Gemeindeinfrastrukturen mithilfe der Mittel der Deutschsprachigen Gemeinschaft für energetische Pilotprojekte systematisch erfassen und gezielt aufwerten;
  • öffentlich-private Partnerschaften für eine langfristig optimale Nutzung von Gemeindeinfrastrukturen anberaumen;
  • gemeindeübergreifende Kooperationen bez. des Betriebs von Infrastrukturen mit supra-lokaler Ausstrahlung anberaumen (z. B. Museum, Schwimmbad, …);
  • nur in absoluten Einzelfällen Veräußerungen von Gemeindeinfrastrukturen zu Finanzzwecken genehmigen. Entsprechende Finanzoperationen gelten als “One Shots” und können nicht weder als nachhaltig noch als langfristig rentabel erachtet werden;
  • im Rahmen der Bereitstellung von Gebäuden die Kosten für Strom, Gas usw. an die Nutznießer übertragen.