Inklusion

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Alle öffentlichen Dienstleistungen und Infrastrukturen in unserer Gemeinde sollten für Menschen mit Beeinträchtigungen problemlos nutzbar sein. Allen Menschen steht das gleiche Recht zu, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung darf kein Hindernis darstellen. Um dies zu erreichen, setzen wir auf die Unterstützung und den Dialog mit Menschen mit Beeinträchtigungen.

Für die uneingeschränkte Inklusion liegt es in der Verantwortung aller politischen Entscheidungsträger, die dafür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und bedarfsgerechte Lösungen zu erwirken. Es darf keine gewollte oder ungewollte Ausgrenzung geben. Somit sollten in allen politischen Bereichen wirksame Maßnahmen für Inklusion umgesetzt und regelmäßig evaluiert werden.

Konkret werden wir:

 

In Bezug auf die Dienstleistungen der Gemeinde und die Gemeindeverwaltung:

  • physische oder kommunikative Hürden für Menschen mit Beeinträchtigung systematisch und vollständig abbauen;
  • bei allen politischen Beschlüssen die Auswirkungen auf Menschen mit Beeinträchtigung beachten;
  • in Zusammenarbeit mit der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben Schulungen/Sensibilisierungen für das Gemeindepersonal vorsehen. In allen Bereichen der Gemeinde soll ein durchgängig inklusiver Ansatz (DIA) umgesetzt werden;
  • weiterhin Zahlungen mit oder ohne Bargeld ermöglichen;
  • alle zugänglichen, physischen Schalter der Gemeinde barrierefrei gestalten und verständlich ausschildern;
  • Menschen mit einer Beeinträchtigung eine Begleitung zusichern, wenn sie Hilfe bei Behördengängen oder Abläufen benötigen;
  • Menschen mit Beeinträchtigung die Möglichkeit geben, in den Diensten der Gemeinde einen Arbeitsplatz, Praktikum oder Studentenjob zu finden. Rekrutierungsverfahren der Gemeindeverwaltung gestalten wir weiterhin diskriminierungsfrei und bauen mögliche Barrieren für Personen mit Beeinträchtigung ab;
  • für barrierefreie Arbeitsumgebungen und Arbeitsbedingungen sorgen, unter denen sich jede Arbeitskraft ihren Fähigkeiten entsprechend einbringen kann;
  • in der Personalabteilung eine Person bezeichnen, die für die Eingliederung oder Wiedereingliederung und als Vertrauensperson von Arbeitskräften mit Beeinträchtigung zuständig ist;

 

In Bezug auf öffentliche Infrastrukturen:

  • die Barrierefreiheit aller öffentlichen Infrastrukturen prüfen (Parks, Bibliotheken, Sport- und Kulturzentren, kommunale Anlaufstellen, Kreuzungen, Schulen usw.);
  • einen Aktionsplan mit erforderlichen Maßnahmen in Bezug auf alle Formen von Beeinträchtigung erstellen;
  • in Wartebereichen und im öffentlichen Raum genügend Sitzmöglichkeiten für Personen mit eingeschränkter Mobilität bereitstellen;

 

In Bezug auf den sozialen Zusammenhalt:

  • den Dialog mit den Bürger*innen suchen (z. B. Kommunaler Beirat), um tatsächliche Bedarfe im Bereich der Barrierefreiheit aus erster Hand zu erfassen, Vorurteile abzubauen und gegenseitiges Verständnis zu fördern;

 

In Bezug auf das Bildungswesen:

  • In Zusammenarbeit mit den zuständigen Gemeinschaftsbehörden Hilfsinstrumente -bereitstellen Schulungen/Sensibilisierungen unterstützen, um die hiesigen Lehrkräfte zu einem inklusiven und diskriminierungsfreien Unterricht zu befähigen.
  • alle Bildungsakteure für den Wert einer sozialen Mischung in der Klasse sensibilisieren und sie ermutigen, Schüler*innen mit einer Beeinträchtigung jedweder Form einzubeziehen. Zudem unterstützen wir unsere Schulen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Mobbing, schulischer Trennung und Bildungsungleichheit. Auch bei Sport- und Freizeitangeboten in unserer Gemeinde setzen wir uns für diese Werte ein;

 

In Bezug auf Mobilität und Wohnungsbau:

  • sicherstellen, Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Mobilität in keinem Fall nachteilige Auswirkungen auf Menschen mit Beeinträchtigung haben;
  • Parkplatzregelungen nach Möglichkeit verbessern und treten der landesweiten Plattform zur Digitalisierung der Parkgebühren bei, sobald sie Ende 2024 eingeführt wird;
  • die Befreiung der Parkgebühren für Menschen mit Beeinträchtigung aufrechterhalten, die eine entsprechende Parkkarte besitzen fest.
  • Uns für barrierefreie Bushaltestellen einsetzen;
  • die barrierefreie Zugänglichkeit der Gehwege garantieren;
  • eine barrierefreie Gestaltung des Wegenetzes und die Vermeidung von Stolperstellen garantieren. Insbesondere werden wir alle öffentlichen Treppen prüfen und beidseitig Geländer installieren, so dass für Personen mit einseitiger Beeinträchtigung stets ein sicherer Auf- und Abgang gewährleistet ist.
  • uns für die Zugänglichkeit zu Geschäften, Praxen, Gastronomiebetrieben, … einsetzen;
  • bei der Prüfung von Städtebauanträgen für Bau-/Renovierungsprojekte von Mehrfamilienhäusern auf die angemessene Barrierefreiheit achten;

 

In Bezug auf die Digitalisierung:

  • den Zugang zu Informationen und Formularen sowie das Einreichen von Anträgen sowohl digital als auch physisch zu ermöglichen;
  • die EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen konsequent umzusetzen.